Übergabezustand

Übergabezustand

Übergabezustand 150 150 KUNZ-SCHULZE

Der Übergabezustand beschreibt, in welchem baulichen und technischen Zustand eine Gewerbefläche an den Mieter übergeben wird. Im Mietvertrag sollte detailliert festgelegt werden, welche Arbeiten der Vermieter ausführt, welche Einbauten der Mieter übernimmt und welcher Rückgabezustand geschuldet ist. Unklare Regelungen können später erhebliche Kosten verursachen.

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