Immobilienbewertung
für Ihre Anlage- und Gewerbeimmobilie

 

Die Bewertung einer Immobilie ist einerseits ein wichtiger Bestandteil bei Immobilientransaktionen. So ist beim Ankauf, Verkauf und der Vermarktung eines Objektes der Preis ein wichtiger Faktor, der über Erfolg und Misserfolg entscheiden kann.
Andererseits gibt es Situationen, in denen die Immobilie als Ausgangspunkt für Zahlungen dient und daher deren exakter Wert bestimmt sein muss. Beispielsweise bei Erbauseinandersetzungen, Scheidung oder der Ermittlung von Steuerabgaben.

Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum der Wertermittlung, von der einfachen Einschätzung, bis hin zum vollwertigen Gutachten. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Gewerbe- und Anlageimmobilien sind wir auf die Bewertung von gewerblichen Objekten, sowie Mehrfamilienhäuser spezialisiert.

Beachten Sie:
Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt und wird so von Marktteilnehmern teilweise irreführend verwendet. Wir garantieren Ihnen nachhaltige Qualifikationen und Erfahrungen unserer Immobilienberater.

Unsere Leistungen
rund um die Immobilienbewertung

 

Die Bewertung einer Immobilie kann im Umfang sehr unterschiedlich ausfallen, da sie sich nach der Situation, in der Sie diese benötigen, richtet. Folgend finden Sie unser Angebot an Bewertungsmethoden:

Einschätzung der Marktfähigkeit

Ob ein Objekt marktfähig ist, sprich, ob es eine entsprechende Nachfrage danach gibt, hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab. Wir können Ihnen in einer ersten Analyse sagen, welchen Markt es für Ihre Immobilie gibt, damit Sie wissen, wie aussichtsreich eine Vermietung oder eine Verkauf aktuell ist.
Diese Einschätzung dient Ihnen als Basis für alle weiteren Aktivitäten und Entscheidungen rund um eine Vermarktung.

Marktpreisermittlung

Bei der Marktpreisermittlung geht es in erster Linie darum, auf Basis der gängigen Bewertungsmethoden zu ermitteln, zu welchem Preis Ihre Immobilie auf dem aktuellen Immobilienmarkt nachgefragt wird. Hierbei dient neben mathematischen Methoden unsere Marktkenntnis als Grundlage der Ermittlung. Somit ist sie für all diejenigen interessant, die sich entschieden haben, Ihre Immobilie aktiv anbieten zu wollen. 

Objektbewertung

Oftmals möchten Käufer und Verkäufer eine umfassende Meinung eines Sachverständigen zum Wert einer Immobilie. Deshalb liefern wir Ihnen gerne eine ausführliche Objektbewertung, als Basis für eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung. Dabei errechnen wir den Wert Ihrer Immobilie auf Basis des Sach-, Ertrags- und Vergleichswertes und beurteilen diese im Gesamtkonzept mit Mikro- und Makrolage, sowie den aktuellen Gegebenheiten auf dem Immobilienmarkt. Somit erhalten Sie unsere sachverständige Einschätzung in Form einer mehrseitigen, gutachtenähnlichen Bewertung.   

Gutachten

Gerne können wir Ihnen auch ein offizielles Gutachten Ihrer Immobilie erstellen, was bedeutet, die umfangreichste und damit auch kostenintensivste Methode der Immobilienbewertung zu wählen. Sie dient der Vorlage bei Ämtern, Banken, Steuerberatern oder Gerichten und wird auf Basis des Baugesetzbuches (BauGB), der Immobilienwertertmittlungsverordnung (ImmoWertV) und den Wertermittlungsrichtlinen (WertR)  erstellt. 

Wissenswertes
zur Immobilienbewertung

 

Welche Arten von Sachverständigen gibt es?

Grundsätzlich ist der Begriff des Sachverständigen nicht gesetzlich definiert und es gibt kein einheitliches Sachverständigenwesen in Deutschland. Dennoch können drei Kategorien von Immobiliensachverständigen herausgestellt werden.

Zum einen gibt es die freien Sachverständigen, dessen Begriff von Sachverständigenverbänden eingeführt wurde, um eine nachhaltige Ausbildung in der Wertermittlung kenntlich zu machen.

Weiter gibt es die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Öbuv), denen der Gesetzgeber eine hervorgehobene und besondere Stellung zugewiesen hat. Sie werden insbesondere in gerichtlichen Verfahren eingesetzt.

Zum anderen gibt es noch die zertifizierten Sachverständigen. Deren Zertifizierung wird bei der deutschen Akkreditierungsstelle geführt, wobei die Zertifizierung selbst durch andere Stellen, wie z.B IQ-Zert, HypZert, DIA, etc. vergeben wird.

 

Was sind die gängigsten Bewertungsmethoden?

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt in §8 die in Deutschland gängigen Wertermittlungsverfahren, nämlich das Vergleichs- ,Ertrags- und Sachwertverfahren. Sie sind nicht zwingend binden, wenngleich sie die Grundlage einer jeden seriösen Immobilienbewertung darstellen. Das gewählte Verfahren ist abhängig von der jeweiligen Art des zu bewertenden Objektes und der zur Verfügung stehenden Daten.

Das Vergleichswertverfahren wird in den §§ 15 und 16 der ImmoWertV und in der Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) beschrieben. Es ist eine Preisvergleichsrechnung, folglich bildet es den Preis vergleichbarer oder vergleichbar gemachter Grundstücke wider.

Das Ertragswertverfahren wird in den §§ 17 bis 20 der ImmoWertV und in der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) geregelt. Dabei wird berechnet, was die zukünftigen Einnahmen aus der Immobilie zum heutigen Zeitpunkt wert sind. Es handelt sich also um eine Renditeberechnung.

Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 der ImmoWertV und in der Sachwertrichtlinie (SW-RL) verankert. Hierbei wird einerseits die Gebäudesubstanz unter Berücksichtigung deren Alter bestimmt, andererseits der Wert des Grundstücks ermittelt und anschließend beide Werte addiert. Das Sachwertverfahren ist somit eine Substanzrechnung.

Alle Verfahren berücksichtigen die aktuellen Marktverhältnisse, indem entsprechende Korrekturfaktoren eingesetzt werden. Der bekanntest ist sicherlich der sogenannte Marktanpassungsfaktor.

Auch ungewöhnliche Verhältnisse des einzelnen Objektes werden berücksichtig. Hierbei werden diese sogenannten besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (boG) vom vorläufigen und marktangepassten Objektwert wertmäßig addiert oder abgezogen, um zum letztendlichen Verkehrswert der Immobilie zu kommen.

 

Was kostet eine Wertermittlung? 

Für die Kosten eines Privatgutachtens gibt es keine gesetzliche Regelung, somit sind sie frei verhandelbar. Die Berechnungsgrundlage kann dabei unterschiedlich sein. So kann der tatsächliche Aufwand abgerechnet, eine Pauschale vereinbart oder sich an der Höhe des Verkehrswertes orientiert werden. Andererseits kann auch eine Kombination aus den genannten Punkten vereinbart werden. Damit Sie ein Gefühl für einen möglichen Preis auf Basis des Verkehrswertes bekommen, verlinken wir Ihnen hier eine Honorarempfehlung.

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