Bestandsschutz

Bestandsschutz

Bestandsschutz 150 150 KUNZ-SCHULZE

Bestandsschutz schützt eine ursprünglich genehmigte und legal ausgeübte Nutzung gegenüber späteren Rechtsänderungen. Er ist an die konkrete genehmigte Nutzung gebunden und kann bei dauerhafter Aufgabe, wesentlicher Änderung oder erheblicher Erweiterung entfallen. Das Alter eines Gebäudes allein beweist keinen umfassenden Bestandsschutz.

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