Bauvorbescheid

Bauvorbescheid

Bauvorbescheid 150 150 KUNZ-SCHULZE

Ein Bauvorbescheid ist eine verbindliche behördliche Entscheidung über einzelne Fragen eines Vorhabens vor dem vollständigen Bauantrag. So kann etwa die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Gewerbenutzung vorab geklärt werden. Er ersetzt die Baugenehmigung nicht und bindet nur hinsichtlich der konkret entschiedenen Fragen.

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