Nutzungsänderung

Nutzungsänderung

Nutzungsänderung 150 150 KUNZ-SCHULZE

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn eine Fläche anders genutzt werden soll als genehmigt. Sie kann auch ohne baulichen Umbau genehmigungspflichtig sein, etwa beim Wechsel von Laden zu Restaurant oder Lager zu Produktion. Geprüft werden können Planungsrecht, Brandschutz, Stellplätze, Schall, Barrierefreiheit und Arbeitsstättenrecht.

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