Baugenehmigung

Baugenehmigung

Baugenehmigung 150 150 KUNZ-SCHULZE

Die Baugenehmigung bestätigt, dass ein Vorhaben oder eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung den geprüften öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Prüfungsumfang richtet sich nach Landesrecht. Eine tatsächliche Vormieternutzung beweist nicht, dass diese genehmigt oder uneingeschränkt zulässig war.

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