Wann liegt eine Nutzungsänderung vor?

Wann liegt eine Nutzungsänderung vor?

Wann liegt eine Nutzungsänderung vor? 150 150 KUNZ-SCHULZE

Eine Nutzungsänderung kann vorliegen, wenn eine Fläche künftig anders genutzt wird als bisher genehmigt. Entscheidend ist nicht nur der Mietvertrag, sondern die baurechtlich zulässige Nutzung.

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