Geldwäschegesetz

Geldwäschegesetz

Geldwäschegesetz 150 150 KUNZ-SCHULZE

Das Geldwäschegesetz, kurz GwG, soll verhindern, dass illegal erworbene Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen oder Terrorismus finanziert wird. Zu den Verpflichteten können Immobilienmakler, Banken, Notare, Rechtsanwälte und weitere Beteiligte gehören. Sie müssen Vertragspartner identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte ermitteln, Risiken prüfen und Verdachtsfälle melden.

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