Erlaubnis nach § 34c GewO

Erlaubnis nach § 34c GewO

Erlaubnis nach § 34c GewO 150 150 KUNZ-SCHULZE

Die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung betrifft bestimmte gewerbsmäßige Tätigkeiten im Immobilienbereich, etwa Vermittlung, Bauträger-, Baubetreuer- und Wohnimmobilienverwaltungstätigkeiten. Geprüft werden insbesondere Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Je nach Tätigkeit bestehen weitere Versicherungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationspflichten.

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