Modernisierungsempfehlung

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Modernisierungsempfehlung 150 150 KUNZ-SCHULZE
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Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis weisen auf mögliche energetische Verbesserungen hin, etwa an Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Kühlung oder Beleuchtung. Sie ersetzen keine Sanierungsplanung und begründen grundsätzlich keine unmittelbare Umsetzungspflicht. Machbarkeit, Kosten, Förderung und Wirtschaftlichkeit sind gesondert zu prüfen.

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