Großflächiger Einzelhandel umfasst Betriebe, die wegen Größe und möglicher Auswirkungen auf Verkehr, Versorgung und Stadtentwicklung besonders planungsrechtlich geprüft werden. Einkaufszentren und bestimmte großflächige Betriebe sind grundsätzlich vor allem in Kern- oder Sondergebieten vorgesehen. Zu prüfen sind Bebauungsplan, Sortiment, Verkaufsfläche, Stellplätze und Auswirkungen auf Versorgungsbereiche.
Großflächiger Einzelhandel
Großflächiger Einzelhandel https://kunz-schulze.de/wp-content/themes/fildisi/images/empty/thumbnail.jpg 150 150 KUNZ-SCHULZE https://kunz-schulze.de/wp-content/themes/fildisi/images/empty/thumbnail.jpg « Back to Glossary Index« zurück zum Index
