Andienung

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Andienung 150 150 KUNZ-SCHULZE
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Andienung bezeichnet die baulichen und verkehrlichen Möglichkeiten zur Anlieferung und Abholung von Waren. Dazu gehören Zufahrten, Rangierflächen, Tore, Rampen, Ladehöfe und ebenerdige Zugänge. Zeitliche Lieferbeschränkungen, Lärmschutz, Torabmessungen und Tragfähigkeit der Flächen können die Nutzung begrenzen.

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