Gewerbe im Wohngebiet

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Gewerbe im Wohngebiet 150 150 KUNZ-SCHULZE

In Wohngebieten sind gewerbliche Nutzungen nur eingeschränkt zulässig. Maßgeblich ist, ob die konkrete Nutzung mit der Gebietsart vereinbar und hinsichtlich Lärm, Verkehr und Betriebszeiten verträglich ist.

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