Freier Beruf im Wohngebiet

Freier Beruf im Wohngebiet

Freier Beruf im Wohngebiet 150 150 KUNZ-SCHULZE

Räume für freiberufliche und vergleichbare Tätigkeiten können auch in Wohngebieten zulässig sein, etwa Arztpraxen, Architektur- oder Steuerberatungsbüros. Umfang, Flächenanteil und Auswirkungen dürfen den Gebietscharakter nicht verändern. Eine große Praxis mit erheblichem Publikumsverkehr wird anders beurteilt als ein einzelner Büroraum.

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