Do No Significant Harm

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Do No Significant Harm 150 150 KUNZ-SCHULZE

Do No Significant Harm, kurz DNSH, bedeutet, dass eine nachhaltige Tätigkeit keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen darf. Bei Immobilien können Klimarisiken, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Schadstoffe, Abfall und Biodiversität relevant sein. Eine reine Energieverbesserung genügt daher nicht immer für vollständige Taxonomiekonformität.

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