Energieausweis

Energieausweis

Energieausweis 150 150 KUNZ-SCHULZE

Der Energieausweis dokumentiert wesentliche energetische Eigenschaften eines Gebäudes und kann auf Bedarf oder Verbrauch beruhen. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung bestehen gesetzliche Vorlage- und Informationspflichten. Er ermöglicht eine erste Einordnung, ersetzt aber keine technische Untersuchung und hängt bei Verbrauchsausweisen stark von der Nutzung ab.

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