Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude 150 150 KUNZ-SCHULZE

Ein Nichtwohngebäude dient überwiegend nicht dem Wohnen, beispielsweise Büro, Verwaltung, Handel, Hotel, Gastronomie, Produktion oder Lager. Das Gebäudeenergiegesetz enthält hierfür eigene Berechnungs- und Anforderungsregeln, die neben Heizung und Warmwasser auch Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung berücksichtigen. Gemischt genutzte Gebäude können getrennt zu betrachten sein.

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