Großflächiger Einzelhandel

Großflächiger Einzelhandel

Großflächiger Einzelhandel 150 150 KUNZ-SCHULZE

Großflächiger Einzelhandel umfasst Betriebe, die wegen Größe und möglicher Auswirkungen auf Verkehr, Versorgung und Stadtentwicklung besonders planungsrechtlich geprüft werden. Einkaufszentren und bestimmte großflächige Betriebe sind grundsätzlich vor allem in Kern- oder Sondergebieten vorgesehen. Zu prüfen sind Bebauungsplan, Sortiment, Verkaufsfläche, Stellplätze und Auswirkungen auf Versorgungsbereiche.

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