Nutzungsprüfung

Nutzungsprüfung

Nutzungsprüfung 150 150 KUNZ-SCHULZE

Die Nutzungsprüfung klärt, ob die beabsichtigte Tätigkeit öffentlich-rechtlich zulässig ist. Entscheidend sind Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung, Baugenehmigung, Landesbauordnung, Immissionsschutz und gegebenenfalls Brandschutz, Hygiene oder Stellplätze. Sie sollte vor Abschluss eines langfristigen Vertrags erfolgen.

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